Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, die von SIJA.INK (im Folgenden „Tätowierer“ genannt) erbracht werden. Mit der Terminvereinbarung akzeptiert der Kunde diese AGB.

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag über die Erstellung eines Tattoos kommt zustande, wenn der Kunde einen Termin vereinbart und die erforderliche Anzahlung geleistet hat.

Der Kunde muss zum Zeitpunkt der Tätowierung mindestens 18 Jahre alt sein. Ein gültiger Lichtbildausweis ist vorzulegen.

Die Tätowierung von Minderjährigen ist ausgeschlossen, auch mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten.

§ 3 Anzahlung und Preise

Zur Bestätigung eines Termins ist eine Anzahlung erforderlich. Die Höhe der Anzahlung wird individuell kommuniziert.

Die Anzahlung wird bei Wahrnehmung des Termins mit dem Endpreis verrechnet.

Der endgültige Preis richtet sich nach Größe, Aufwand und Platzierung des Tattoos und wird vor der Terminvereinbarung besprochen.

Die Bezahlung erfolgt in bar, per Karte oder TWINT direkt nach der Fertigstellung des Tattoos.

§ 4 Terminabsagen und Verschiebungen

Terminabsagen müssen spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen.

Bei rechtzeitiger Absage kann die Anzahlung auf einen neuen Termin übertragen werden.

Bei Absagen innerhalb von 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen ohne Absage verfällt die Anzahlung.

Der Tätowierer behält sich vor, Termine bei Krankheit oder höherer Gewalt zu verschieben. In diesem Fall wird die Anzahlung vollständig auf den neuen Termin übertragen.

§ 5 Voraussetzungen für die Tätowierung

Der Kunde versichert, dass:

  • Er/sie mindestens 18 Jahre alt ist
  • Keine Hauterkrankungen an der zu tätowierenden Stelle vorliegen
  • Keine Blutverdünner eingenommen werden
  • Keine Schwangerschaft oder Stillzeit vorliegt
  • Keine akuten Infektionskrankheiten vorliegen
  • Keine Allergien gegen Tattoofarben bekannt sind
  • In den letzten 24 Stunden kein Alkohol konsumiert wurde
  • Keine Drogen eingenommen wurden

Der Tätowierer behält sich vor, die Tätowierung abzulehnen, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind.

§ 6 Hygiene und Gesundheit

Der Tätowierer arbeitet nach höchsten Hygienestandards und verwendet ausschließlich sterile Einwegmaterialien.

Der Kunde erhält nach der Tätowierung detaillierte Pflegehinweise, deren Befolgung in seiner eigenen Verantwortung liegt.

Für Komplikationen, die durch Nichtbeachtung der Pflegeanweisungen oder durch bereits bestehende Erkrankungen entstehen, übernimmt der Tätowierer keine Haftung.

§ 7 Urheberrecht

Alle vom Tätowierer erstellten Designs und Entwürfe unterliegen dem Urheberrecht und bleiben geistiges Eigentum des Tätowierers.

Der Kunde erwirbt mit der Tätowierung das Recht, das Design auf seinem Körper zu tragen.

Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung der Designs ist ohne schriftliche Genehmigung untersagt.

Der Tätowierer behält sich das Recht vor, Fotos des Tattoos für Portfolio- und Werbezwecke zu verwenden.

§ 8 Nachstechen

Ein kostenloses Nachstechen ist innerhalb von 3 Monaten nach der ursprünglichen Tätowierung möglich, sofern die Pflegeanweisungen befolgt wurden.

Nachstechtermine müssen mindestens 4 Wochen nach der ursprünglichen Tätowierung vereinbart werden.

§ 9 Haftung

Der Tätowierer haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind.

Für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Pflegeanweisungen oder durch allergische Reaktionen entstehen, wird keine Haftung übernommen.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Stand: Januar 2026